Navigation

Benutzeranmeldung

Lesezeichen setzen

Web-Site als Favorit 
Diese Seite als Favorit 

Bothkamper Begräbniswald - Das Franchise-Grab

"Kirchengemeinde lehnt Ruheforst ab, so die heutige Schlagzeile in den Kieler Nachrichten. Oberflächlich suggeriert die Schlagzeile, dass die Kirche den Begräbniswald aus theologischen Gründen ablehnen würde. Aber es sind rein weltliche Gründe, die dahinter stehen, denn die Kirchengemeinde hatte angeboten, die Trägerschaft für den Begräbniswald zu übernehmen, was sowohl vom Grundbesitzer als auch von der Gemeinde Bothkamp abgelehnt wurde. Und auch die Gemeinde hatte weltliche Gründe, soll sie doch 6% vom Umsatz erhalten.

Was der Artikel allerdings verschweigt, sind weitergehende Hintergründe zu der Konzeption des Begräbniswaldes. Bei der RuheForst GmbH handelt es sich um ein bundesweit tätiges Franchiseunternehmen, welches von den Umsätzen 25% erhält. Die Verwaltung wird dann in Schleswig-Holstein von der Landwirtschaftskammer durchgeführt, die wiederum bis zu 25% der Umsätze für diese Dienstleistung erhält. Verständlich, dass um diesen Kuchen gerungen wird.

Der Standort selber ist dabei auch zu hinterfragen, da die Gemeinde Bothkamp in der strukturschwachen Region zwischen Kiel, Neumünster und Bad Segeberg liegt, und es bereits Begräbniswälder in Hartenholm und Lehmkuhlen gibt. Zudem plant die Landwirtschaftskammer bereits seit längerem einen weiteren Begräbniswald in Timmdorf bei Malente.

Darüber hinaus ist auch zu hinterfragen, ob diese Tätigkeit der Landwirtschaftskammer, die diese ausschließlich in Zusammenhang mit der RuheForst GmbH anbietet, überhaupt zulässig ist. Wie auch bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern ist die Mitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer keine freiwillige. Und nach dem Wortlaut des Kammergesetzes ist weder die angebotene Dienstleistung noch eine exklusive Vertragsbindung an ein Unternehmen zulässig.