Schon immer waren die öffentlichen Stellen gehalten, diverse Dinge öffentlich bekannt zu machen. So findet man regelmäßig in den lokalen aber auch überregionalen Zeitungen Hinweise auf Flächennutzungs- oder Bebauungspläne, Gebührensatzungen, Wahltermine und vieles mehr. Geregelt ist dies, wie alles in Deutschland, in einer Verordnung, genauer in der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung - BekanntVO) vom 11. November 2005. Und in dieser Verordnung wird denjenigen, die veröffentlichen müssen, die Möglichkeit eingeräumt, die Bekanntmachung im Internet vornehmen zu können.
Und genau diese Art der Veröffentlichung wird derzeit vom Amt Preetz-Land für die amtsangehörigen Gemeinden forciert. So hatte auch die Gemeindevertretung Lehmkuhlen am 16. Juli den nachstehenden Beschlussvorschlag auf der Tagesordnung.
Auch die Gemeinde Lehmkuhlen gehört zu den Gebieten in Deutschland, in denen sich die Telekom hartnäckig weigert, DSL flächendeckend anzubieten.
Das Alkohol auch keine Lösung sei, empfiehlt der Betreiber der Web-Site