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Erster Fall der Vogelgrippe in Hohwacht

3D Modell Influenzavirus von Wikipedia Bei einem in der Gemeinde Hohwacht verendeten Schwan wurde am 4. März 2006 der Verdacht auf Geflügelpest (aviäres Influenzavirus des Subtypes H5N1) festgestellt. Ein entsprechender Befund wurde durch das nationale Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut, am Samstag nachmittag übermittelt.

Wie Landrat Volkram Gebel mitteilt, wurden von der Kreisverwaltung unmittelbar nach Bekanntwerden des Testergebnisses alle erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländlichen Räume und den örtlichen Behörden eingeleitet. Hierzu gehören insbesondere die Ausweisung eines Sperrbezirkes von 3 Kilometern und eines Beobachtungsgebietes von 10 Kilometern um den Fundort.

Für die Dauer von 21 Tagen im Sperrgebiet und 15 Tagen im Beobachtungsgebiet darf Geflügel das Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht verlassen. Die Geflügelhalter im Sperrbezirk werden durch den Kreis unverzüglich informiert. Um eine mögliche Infektion von Haustieren in allen ausgewiesenen Sperr- und Beobachtungsgebieten auszuschließen, dürfen Hunde und Katzen dort nicht mehr frei umherlaufen.

Die Kreisverwaltung Plön hat seit Sonntag, 5. März ein Bürgertelefon für Fragen zur Geflügelpest eingerichtet. Dieses steht in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 04522-74387 zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch die Hotline zur Geflügelpest der Landesregierung unter 0431-1606666 nach wie vor ganztägig geschaltet.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Meldung über tote Schwäne, Wassergeflügel, Möwen oder Greifvögel wie bisher von den Ordnungsämtern der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen entgegen genommen wird. Die Ordnungsämter stellen eine Einsammlung der Tierfunde regelmäßig auch am Wochenende sicher. Im Ausnahmefall kann die Meldung über tote Vögel auch bei der jeweiligen Polizeidienststelle gemacht werden, die diese dann an die örtlichen Ordnungsbehörden weiterleitet.

Der zweite Verdachtsfall im Kreis Plön hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt. Bei dem in der Nähe von Klausdorf verendeten Blässhuhn ist die Geflügelpest nicht nachgewiesen worden.

Abschließend weist Dr. Gebel darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest um eine Tierseuche handelt. Menschen können sich überhaupt nur dann infizieren, wenn sie sehr engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben und hygienische Anforderungen nicht einhalten.

Alle Informationen und Karten sind ständig aktualisiert auf der Internetseite des Kreises Plön  www.kreis-ploen.de/gefluegelpest.htm abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung des Kreis Plön 

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Allgemeinverfuegung-Sperrbezirk.pdf79.83 KB
Allgemeinverfuegung-Beobachtungsgebiet-Hohwacht.pdf77.42 KB