Hunde und Katzenbesitzer mussten bislang sicherstellen, dass ihre Vierbeiner in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten nicht frei umher laufen. Die Möglichkeit einer Übertragung des Geflügelpest Virus H5N1 sollte dadurch weitgehend ausgeschlossen werden. Eine neuere Risikoeinschätzung des Seuchenverlaufes führte jetzt zu einer Ausnahmeregelung für die Beobachtungsgebiete. Katzen und Hunde dürfen dort wieder frei laufen, wobei jedoch Hunde- und Katzenhalter ihre Tiere von Geflügel fern zu halten haben, damit gegenseitiger Kontakt vermieden wird.
Wie die Plöner Kreisverwaltung mitteilt, darf auch das Geflügel in Teilen des Kreises Plön wieder ins Freie. Auf Grundlage einer neuen Verordnung des Bundes im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium hat der Kreis Plön Teile seiner Kreisfläche per Ausnahmeregelung von der generellen Stallpflicht für Geflügel befreit. Nur in Risikogebieten, Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten rund um die Fundorte infizierter Tiere muss das Geflügel weiterhin im Stall bleiben. Zu den Risikogebieten zählen die küstennahen Gemeinden an der Ostsee. Für Binnenseen mit einer Fläche von über 50 Hektar (z. B. Großer und Kleiner Plöner See, Trammer See) gilt ein Streifen von mindestens 500 Meter landeinwärts als Risikogebiet. Auch kleinere Gewässer mit besonderer Vogeldichte sind Risikogebiete.
Tierhalter außerhalb dieser Risikogebiete müssen ihre Freilandhaltung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht melden, bevor sie die Tiere aus den Ställen lassen: 04522-743270. Daraufhin informiert dann die Veterinäraufsicht die Tierhalter, welche Auflagen einzuhalten sind. Die Gefahr, dass sich Nutztierbestände mit dem Vogelgrippevirus infizieren, besteht weiterhin. Deshalb gelten für Geflügel in Feilandhaltungen schärfere Hygieneregeln sowie erweiterte Buchführungspflichten. Von Enten und Gänsen in Freilandhaltung, müssen zudem monatliche Proben virologisch auf den Virus untersucht werden.
Auch wenn das Auftreten des Geflügelpestvirus deutlich zurückging, kann noch keine Entwarnung gegeben werden, erklärte Amtstierarzt Dr. Michael Görgen. Durch die neuen Bestimmungen ist jedoch sichergestellt, dass das Einschlepprisiko des Virus in Nutztierbestände weiterhin gering ist. Gleichzeitig wird im Interesse des Tierschutzes, der Verbraucher und der Geflügelwirtschaft eine Lockerung des Aufstallungsgebotes ermöglicht.
Infomöglichkeiten: Die Allgemeinverfügungen hierzu, sind im Öffentlichen Anzeiger für den Kreis Plön bekannt gemacht worden. Einzusehen sind sie auch auf den Internetseiten des Kreises Plön, www.kreis-ploen.de, beim Kreisordnungsamt und den betroffenen örtlichen Ordnungsbehörden. Die Allgemeinverfügung hängt zudem in der Kreisverwaltung, Hamburger Str. 17/18, in Plön, öffentlich aus. Zudem ist ein Infotelefon bei der Kreisverwaltung eingerichtet worden: 04522-74387 und 743270.
Quelle: Pressemitteilung Kreisverwaltung Plön